FAQ

Die häufigsten gestellten Fragen

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Die häufigsten gestellten Fragen

Der Mitarbeiter wird beim Payrolling von der Payrolling Agentur (im Juristensprech: „Verleihbetrieb“) angestellt. Und zwar mit allen Rechten und Pflichten eines angestellten Mitarbeiters. Jetzt ist ist die Payrolling-Agentur für die korrekte Anmeldung und Abführung von Sozialversicherungen, Steuern, Pensionskassen etc. verantwortlich. Also für die ganze Bürokratie, die alle anderen nur mit spitzen Fingern anfassen. Und das Schöne ist, dass damit ausgewiesene Spezialisten am Werk sind, was sich letztlich auch bei den Ergebnissen bezahlt macht.

Bei einem Gehalt bis zu 148‘200 CHF pro Jahr gilt der GAV (Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih), der viele Vorteile für die Mitarbeitenden hat. Zum Beispiel: Subventionierte Weiterbildung, besserer Krankentagegeldschutz, bessere Altersvorsorge u.v.m. Mit dem Kunden (Juristensprech: Einsatzbetrieb) schließt die Payrolling-Agentur einen Einsatzvertrag. Die Verrechnung erfolgt auf Tages- oder Stundenbasis. Selbst wenn die Zahlungsfristen zwischen dem Kunden (oder Einsatzbetrieb) und der Payrollingagentur (bzw. dem Verleihbetrieb) differieren, zahlt die Payrolling Agentur den Lohn bzw. das Gehalt pünktlich aus. Unabhängig davon, wann der Kunde zahlt. Das Geld ist immer pünktlich auf dem Konto des Mitarbeitenden. Worauf es ja schliesslich ankommt.

Ja, es stimmt. Wir sind nicht für jeden da. Wir haben uns auf Büroberufe spezialisiert. Und da insbesondere auf High-Potentials wie IT-Spezialisten, Projekt-Manager, Wissenschaftler und andere kluge Köpfe. Ungefähr die Hälfte unserer Mitarbeitenden, die wir an andere Unternehmen verleihen, verdienen mehr als den GAV Schwellenwert von 148‘200 CHF. Das heißt: Sie brauchen mehr als eine Standardabrechnung. Unsere Versicherungsangebote, Prozesse und rundum Dienstleistungen sind auf diesen „White Collar“ Bereich abgestimmt. Damit Sie dann auch möglichst viel Netto vom Brutto haben.

Unsere Kunden (wie wir oben gelernt haben, Einsatzbetriebe) stammen aus den stärksten Segmenten der Wirtschaft: Also aus dem Banking, der IT- bzw. Technologie-Branche, dem Versicherungswesen, der Pharmasparte, der Industrie und natürlich der öffentlichen Hand. Alles Bereiche mit einer großen Zukunft. Andere Personalverleih-intensive Einsatzbereiche wie Bau & Baunebengewerbe, Gastronomie & Tourismus, Produktion, Reinigung & Facility Management sind nicht unser Thema. Einfach, weil die Gehaltsstrukturen eine andere Expertise in Steuer- und Pensions- bzw. Altervorsorgefragen erfordern. Und weil andere Risiko-Klassifizierungen und hiermit andere, weniger attraktive Versicherungssätze zur Anwendung kommen. Diese Branchen sind bei den Kollegen besser aufgehoben.

Unser Lohnrechner funktioniert. Und er berücksichtigt verschiedene individuelle Faktoren, die andere Rechner nur unzureichend oder gar nicht berücksichtigen. Sie geben auf unserer Webseite einfach Sollwerte ein: für die Kundenrate, das Bruttosalär oder den Nettobetrag. Der Lohnrechner wirft jetzt eine Übersicht der entsprechenden Gesamtkosten aus. Und dazu alle verfügbaren Versicherungs-Optionen. Da können Sie woanders lange suchen.

Die Kundenrate wird pro geleistete Einsatzstunde dem Kunden verrechnet. Diese beinhaltet die Payroll Gebühr für unsere Tätigkeiten und allfällige vom Kunden beauftragte MSP/VMS-Dienstleitungen sowie die All-In Lohnkosten.

Unsere Payrolling-Gebühr ist in der Regel pro Einsatzstunde definiert, bei gewissen Kunden (auf deren Wunsch) als %-Satz der Kundenrate/All-In Lohnkosten. Eine andere Möglichkeit ist, dass ein sogenannter Multiplier auf den Bruttolohn vereinbart wird. Wir richten uns dabei flexibel nach den Kundenwünschen. Ganz im Sinne unserer Philosophie „Going the Extra Mile“. Was sich sehr bewährt hat.

Die All-In Lohnkosten wiederum ergeben sich aus der Summe vom Bruttolohn und den Arbeitgeber-Beiträgen. All das bekommen Sie von unserem Lohnrechner detailliert ausgeworfen. Da bleiben keine Fragen offen.

Wir berechnen nicht nach Kalender, Bauchgefühl oder sonstigen Vorgaben, sondern strikt nach den Vorgaben des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) Personalverleih. Und das heißt:

2187 Jahresstunden, bei 42 Stunden pro Wochen und 52,07 Wochen pro Jahr gemäß Artikel 20 Paragraph 5. Was 21,7 Tagen a 8,4 Stunden im Monat entspricht.

Richtig! Auf dem Taschenrechner ergeben sich sowohl für ein normales Jahr mit 365 Tagen als auch für ein Schaltjahr mit 366 Tagen andere Ergebnisse. Aber genau deshalb berechnen Sie das Ganze ja auch mit unserem Lohnrechner und nicht mit Ihrem Taschenrechner.

Zudem verfügt der Lohnrechner der RM Group über eine multiplikative Aufrechnung für Feiertage und Ferien. Was auf gut deutsch nichts anderes bedeutet als dass nach Eingabe der Sollstunden pro Woche, die frei eingegeben werden, die Ferien und bezahlten Feiertage gegengerechnet und abgezogen werden, so dass im Ergebnis die verrechenbaren Einsatzstunden unterm Strich stehen.

Jahresurlaub 4 Wochen 5 Wochen 6 Wochen
Einsatztage 19.41 19.01 18.60
Urlaub 1.67 2.08 2.50
Feiertage 0.62 0.61 0.60
Total 21.70 21.70 21.70

Jeder, der mehr als 62.55 CHF pro Stunde im Basislohn verdient (ohne Ferien, Feiertag oder Anteil 13. Monatslohn), fällt aus dem GAV (dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih) heraus und muss dementsprechend anders abgerechnet werden. Für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss kein Weiterbildungs-/Vollzugsbeitrag abgeführt werden. Alles bezogen auf den Basislohn.

Und wie kommt dieser Schwellenwert nun zustande?

Ganz einfach. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung wurde am 1. Januar 2016 auf 148‘200 CHF erhöht. Bricht man diesen Jahresverdienst auf einen Stundenlohn herunter, ergeben sich folgende Zahlen:

CHF 148‘200 (13 Basislöhne gemäss GAV) : 13 x 12 => CHF 136‘800 (12 Basislöhne)

CHF 136‘800: 2187 Stunden pro Jahr* = Basislohn CHF 62.55 (ohne Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn)

Beitrag Verteilung AG/AN Nutzen
BVG Risikoprämie und Verwaltungskosten Basis: 50% / 50% bei umfassenden Modellen 100% (Patronal) durch AG Versicherungsprämie für die Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall. Siehe unsere Versicherungen für Details
BVG Sparprämie Diese Gelder gehen direkt auf Ihr persönliches BVG Konto – zu Bezug bei Pensionierung / Wegzug (ausserhalb EU) oder Wandlung in eine Altersrente
AHV Immer 50% / 50% Altersrenten und Hilflosenentschädigung – die erste Säule des Schweizer Rentensystems
IV Invalidenrente – falls Sie berufsunfähig werden,
EO-MSE-VSE-BUE Entschädigung für Erwerbsausfall / Mutterschaft / Vaterschaft / Betreuung von gesundheitlich schwer beinträchtigen Kindern
AHV Verwaltungsabgaben 100% AG Abgabe für AHV Administration
FAK Familienausgleichskasse 100% AG Familienausgleichskassen – durch diese Beiträge werden Kinderzulagen finanziert.
Da Ihnen allfällig zustehende Kinderzulagen von verschiedenen Faktoren abhängig sind, haben wir diese nicht modelliert.
Diese sind CHF 200/250 im Kanton Zürich (befreit von AHV/IV/EO sowie BVG)
ALV (I&II) Immer 50% / 50% Arbeitslosenversicherung – Lohn bis CHF 148’200 ist versichert (ALV I),
auf den Lohn darüber (ALV II) wird ein Solidaritätsprozent erhoben
UVG-Berufsunfall und Zusatzversicherung bis 148’200 100% AG Dieser finanziert bei Unfall sowohl die Lohnfortzahlung wie auch die Pflegeleistungen selbst.
Für die bessere Vergleichbarkeit haben wir Beiträge auf den Lohn bis 148’200 und den Überschusslohn (bis zur Lohnsummer von 315’00) separiert
UVGZ -Überschusslohn 100% AG
KTG 100% AG Dieses Beitrag finanziert Lohnausfall bei andauernder Krankheit.
Die ersten beiden (Karenz) Tage wird kein Lohn ausbezahlt.
Ab dem dritten Tag zahlt die Versicherung 80% (90% bei Grade 9).
Kantonaler Berufsbildungsbeitrag 100% AG “Der Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich will die Bereitschaft der Unternehmen,
Lernende auszubilden, erhalten und erhöhen.
Er entwickelt die berufliche Grundbildung weiter und stärkt ihren Stellenwert im Bildungssystem.”
Als RM Group zahlen wir entweder Beiträge an den Kanton oder nutzen diese,
um selbst Lehrlinge auszubilden.
Quelle:
Berufsbildungsfonds | Kanton Zürich (zh.ch)
Berufsbeitrag GAV Personalverleih bis CHF 148’200 pro Jahr 100% AG Als Temporärmitarbeiter mit Jahressalär von bis zu CHF 148’200 sind dem GAV unterstellt
und haben hiermit Zugang zum Weiterbildungsfonds
temptraining.
Bei bspw. 400 Stunden Temporärarbeit in den letzten 12 Monaten erhalten Sie bis zu CHF 3’000 für Weiterbildung
und maximal 1’250 für Lohnausfall
Transparenz ist für uns oberstes Gebot. Deshalb weisen wir unsere Payrolling-Gebühr explizit aus. Wir berechnen dabei in der Regel nach geleisteten Einsatzstunden unabhängig vom Salär oder dem Pensum. Gleichzeitig differenzieren wir zwischen unseren Standardangeboten mit den obligatorischen Versicherungsleistungen und unseren maßgeschneiderten Versicherungs-Angeboten. Bei diesen Angeboten entsteht naturgemäß ein höherer Aufwand und hier tragen wir auch ein höheres Risiko. Sowohl für den Payrollee (also den Mitarbeitenden) als auch für den Einsatzbetrieb sind die Lohnnebenkosten mindestens so wichtig wie die Payrolling-Gebühr. Natürlich sind manche Ansätze wie bspw. AHV/IV/EO/ALV schweizweit bei allen Payrolling-Anbietern gleich. Aber sehr viele Ansätze unterscheiden sich doch erheblich voneinander. Sie sind abhängig vom Anbieter, dem Risikoprofil der verliehenen Ressourcen, dem Verhandlungsgeschick des Verleihbetriebs etc.

Wir haben die entsprechenden Beispielkalkulationen im Q1 2022 verglichen und dabei eklatante Unterschiede festgestellt:

Beispielkalkulation: M, 40j, CHF 100 pro Stunde Kundenrate
Vergleich mit bekanntem Wettbewerber
RM Wettbewerber
Kundenrate 100 100
Payroll Fee -3.50 -3.00
BVG -1.80 -1.76
AHV, ALV -5.46 -5.54
KTG -1.41 -1.38
Unfall -0.27 -0.34
Sonstige (FAK etc.) -1.32 -1.38
Bruttolohn 86.25 86.58
BVG -1.80 -1.76
AHV, ALV -5.46 -5.54
KTG 0 (patronal) -1.38
Unfall -0.53 -0.56
Nettolohn 78.46 77.34

Unterschiede im Preis sind hier primär von der Krankentaggeldversicherung getrieben.

Ansätze für Krankentagegeldversicherung: Die Konkurrenz berechnet gesamthaft 3.2% des Lohns, wenn man die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufaddiert Und das gegenüber 1.63% für Männer und 2.322% für Frauen bei uns – die gesamthaft vom Arbeitgeber getragen werden. Und ausserdem ist unsere Krankentagegeld-Lösung umfassender als bei vielen Konkurrenten (siehe nächstes Kapitel).

Weitere Kostenkomponenten die varieren können sind:

Familienausgleichskasse (FAK): Die variieren je nach Kanton und im kleineren Rahmen je nach Ausgleichskasse. Weshalb auch die entsprechenden Zulagen von Kanton zu Kanton variieren. Diesbezüglich sind wir der RM Group im Kanton Zürich mit 1.12% auf der günstigen Seite.

Risikoprämie und Administrationsgebühren für die BVG Versicherung: Wir haben mit der Profond einen pauschalen Prozentsatz (unabhängig vom Alter) vereinbart. Dieser beträgt in der Basis-Variante nur je 0.65% (des obligatorisch versicherten Lohns) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ist hiermit deutlich niedriger als bei vielen anderen Mitbewerbern.
Um eine Vergleichbarkeit zu erlauben, separieren wir den Spar-Anteil.
Viele Konkurrenten weisen nur die konsolidierten Altersprozente für Sparen, Risiko und Administration aus – und gewisse können diese zudem erst bei Eintritt definitiv berechnen. Der Kosten-Unterschied (bei gleicher Leistung) kann über 1% des versicherten Lohns betragen. Deshalb ist es wichtig, die vor der Unterzeichnung eines Vertrages verbindlich abzuklären.

Kostenträgerschaft durch Arbeitgeber und / oder Arbeitnehmer: Außerdem gibt es Unterschiede bei der Verteilung der Lohnnebenkosten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Patronale (d.h. vom Arbeitgeber getragene) Beiträge reduzieren grundsätzlich die AHV /IV/EO/ALV Bemessungsgrundlage. Und damit die Beiträge für den Arbeitnehmer.

Wichtig ist, was am Ende rauskommt. Gerne unterstützen wir Sie beim Vergleichen.

Für den Payrollee (Mitarbeitenden) spielen neben dem Lohn natürlich auch die Leistungen eine grosse Rolle, mehr dazu im nächsten Abschnitt

Gewisse Leistungen wie die AHV (Alters- und Hinterlassenen-Versicherung) sind natürlich standardisiert. Aber bei allen anderen Leistungen gibt teilweise deutliche Unterschiede:

Pensionskasse: Es beginnt schon beim Sparbeitrag. Wir weisen den Sparbeitrag explizit separat von den Risiko- und Administrationsgebühren aus. Während dieser in der Basis-Option bei Vollzeitanstellung vergleichbar ist, unterscheidet sich der Sparbeitrag deutlich bei den umfassenderen Lösungen. Ganz wichtig ist zudem der Verzinsung des gesamthaften BVG-Vermögen: denn viele der im Personalverleih gut vertretenen Versicherungen zahlen nicht mehr als die im Bundesrat beschlossen Mindestverzinsung. Unser Anbieter Profond dagegen ist regelmässiger Sieger des Pensionskassenvergleich von tagi sowie fuw – und mit 8% Zins für das abgeschlossene Jahr 2021 wiederum in einer Klasse für sich.
Bei einer gut gefüllten Pensionskasse liegt der Verzinsungsunterschied im fünfstelligen Bereich. Und das nur für das Jahr 2021!

Risikoprämie und versicherte Leistungen: Auch hier muss man den maßgeblichen Lohn und die Leistungen im Detail vergleichen. Die Leistungen werden in der Regel als Prozentsatz des versicherten Lohns ausgewiesen. Während man bei vielen Payrolling-Anbietern keine Wahl hat, bieten wir bei der RM Group drei Optionen an. Denn so wenig wie unsere Mitarbeitenden alle gleich sind, so unterschiedlich sind ihre Bedürfnisse.

Krankentaggeldversicherung: Hier gibt es verschiedene Aspekte, die zu vergleichen sind.

RM bietet je nach Versicherungspaket 80% oder 90%.
Unabhängig davon, welche Wartefrist zwischen dem Arbeitgeber und Versicherung vereinbart wurden, kann der Arbeitgeber während den ersten Krankheitstagen die Lohnfortzahlung aussetzen. Gemäss der allgemeinen Rechtsprechung sind bis zu 3 Karenztage zulässig. Für Unternehmen, die wie RM dem GAV Personalverleih unterstellt sind, ist diese Frist auf 2 Karenztage verkürzt.
Dies bedeutet 1 Tagessatz mehr Lohn im Fall einer andauernden Krankheit – Geld, das bei den hiermit verbundenen Arztrechnungen häufig dringend benötigt wird.
Bei nochmals längeren Wartefristen ( bspw. bei 30 Tagen), ist unbedingt zu klären, wie denn der Lohn in der Wartefrist finanziert wird. Nicht, dass im Fall der Fälle zum Unfall auch noch der Hohn eines grossen Lohnausfalls kommt. Unseres Erachtens sind solche Beispielrechnungen schlichtweg unseriös.
Zusatzleistungen: RM ist fokussiert auf gesuchte Spezialisten und Fachkräfte in IT, Projektmanagement, Finance und Wissenschaft.
Für Mitarbeiterinnen zahlen wir bei Mutterschaftsurlaub nicht nur das obligatorische EO (Erwerbsersatzordnung)Taggeld von maximal CHF 196 aus, sondern 80% resp. 90% (je nach Modell) des vollen Salärs.

Unfallversicherung: Die für Unternehmen im Personalverleih obligatorische SUVA Versicherung ist was die Leistungen angeht, bei allen vergleichbar. Aber die Kosten unterscheiden sich doch erheblich.

Diese Fragen sollten sorgfältig beantwortet werden:

Welcher Prozentsatz der Lohnsumme ist versichert?
RM bietet je nach Versicherungspaket 80% oder 90%.

Ist der ganze Lohn versichert?
Die Standard-Versicherung (bspw. über SUV) deckt in der Regel nur den Lohn bis CHF 148’200 pro Jahr ab. Wer mehr verdient, ist bei der RM Group gut aufgehoben. Denn wir decken den kompletten Differenzbetrag Über den Schwellenwert von CHF 148‘200 p.a. durch eine Überschussversicherung ab.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Wir kommen dieser Pflicht gewissenhaft nach. Leider sind uns auch Beispiele bekannt, in denen der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt, was dann zu Lasten des Mitarbeitenden geht.

In unserem Lohnrechner wird der Ferienanspruch als Aufschlag auf das Basissalär ausgewiesen. Gerade so wie es der Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih definiert.

Das sind dann:
8,33 % bei 4 Wochen Urlaub gerechnet auf Vollzeitbeschäftigung
10,60 % bei 5 Wochen Urlaub gerechnet auf Vollzeitbeschäftigung
usw.

Das Gesetz und der GAV (Gesamtarbeitsvertrag) definieren den Mindesturlaub:

4 Wochen Urlaub pro Einsatzjahr als absolutes Minimum für alle
5 Wochen Urlaub pro Einsatzjahr für Mitarbeiter im GAV ab dem 50.Lebensjahr
Zusätzlicher Urlaub kann gerne vereinbart werden und unser Lohnrechner ist entsprechend bis zu 8 Wochen Urlaub pro Jahr flexibel. Darüber hinaus streikt er, weil er vor Neid das Rechnen einstellt
Wie im Schweizer Arbeitsrecht verankert, wird der Urlaub grundsätzlich bei Bezug ausbezahlt. Falls der Urlaub nicht oder nicht vollständig genutzt wurde, wird der verbleibende Saldo zu Ende der Anstellung als zusätzlicher Lohn vergütet.

Eine prozentuale Auszahlung des Urlaubsanspruchs ist nur bei sporadischen, unregelmässigen Einsätzen erlaubt.

Grundsätzlich besteht für Arbeitgeber in der Schweiz nur beim Nationalfeiertag (1. August) eine Lohnzahlungspflicht.

Der GAV (Gesamtarbeitsvertrag) regelt darüber hinaus eine Lohnzahlung aller dem Sonntag gleichgestellten Feiertage. Diese können zur Vereinfachung des gesamten Procedere über einen pauschalen Aufschlag von von 3.2% geregelt werden. Die RM Group bevorzugt einfach Lösungen im Sinne ihrer Mitarbeitenden und zahlt deshalb im Standardfall den pauschalen Aufschlag von 3,2 % auf den Lohn aus. Immer bezogen auf die Einsatzzeiten. Das vereinfacht die Abwicklung für alle Seiten.

Wir verarbeiten den Lohn für unsere Mitarbeitenden, sobald wir eine vom Kunden (Einsatzbetrieb) abgezeichnete Zeiterfassung erhalten.

Wir zahlen den Lohn spätestens am 3. darauffolgenden Arbeitstag aus. In der Regel sind wir aber früher dran.

Wir verrechnen unseren Mitarbeitenden weder eine Gebühr für die Vorfinanzierung des Lohns noch für das Ausfallrisiko.

Andere Vorgehensweisen, die man am Markt häufig findet, entsprechen weder unserer Philosophie noch unserer Rechtsauffassung.

Die RM Group ist als Arbeitgeber dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih unterstellt. Das bedeutet für unsere Mitarbeitenden, dass bei jeder Personalbereitstellung innerhalb der GAV-Vorgaben, also bis zu einem Basissalär von 62,55 CHF pro Stunde, die Beiträge an den paritätischen Weiterbildungsfonds geleistet werden. Entsprechend kann jeder GAV-unterstellte Mitarbeitende der RM Group auf dieses Weiterbildungsangebot zurückgreifen.

Spesen können im Personalverleih gemäss eines Merkblattes des SECO (Secrétariat d’Etat à l’économie also Staatssekretariat für Wirtschaft) nicht pauschal abgerechnet werden. Pauschalspesen sind explizit untersagt. Deshalb werden bei uns effektive, belegbare Spesen an den Einsatzbetrieb weiterverrechnet. Anfahrt und Verpflegung am Einsatzort gelten nicht als Spesen. Wer sich an Recht und Gesetz hält, kann schlichtweg keine Pauschalspesen offerieren. Tut er es doch, ist dies in jedem Fall gesetzwidrig, weshalb es für uns nicht in Frage kommt.

Die von gewissen Anbietern propagierte Lohnträgerschaft (wage portage) unterstellt einen Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden (Einsatzbetrieb) und dem Payrollee (Mitarbeitenden). Hierfür müsste der Payrollee seine Aufträge selbständig erledigen können ohne sich in die Arbeitsorganisation des Kunden einzugliedern und unternehmerisch von diesem unabhängig sein. Diese Abgrenzung zum Personalverleih ist gemäß unserer Erfahrung nicht mit der Realität vereinbar. Viele Einsätze sind Vollzeiteinsätze oder zumindest über Monate hinweg die primäre Einkommensquelle, die Kunden verlangen eine Integration in das Team (ob agile oder nicht) ohne erkenntliche Differenzierung zu internen Mitarbeitern. Bei Aufträgen können im Gegensatz zum Personalverleih auch nicht immer alle geleisteten Stunden verrechnet werden, bei einer (unterstellten) Schlechterfülllung besteht das Risiko, diese gar nicht vergütet zu bekommen

Der Mitarbeiter wird beim Payrolling von der Payrolling Agentur (im Juristensprech: „Verleihbetrieb“) angestellt. Und zwar mit allen Rechten und Pflichten eines angestellten Mitarbeiters. Jetzt ist ist die Payrolling-Agentur für die korrekte Anmeldung und Abführung von Sozialversicherungen, Steuern, Pensionskassen etc. verantwortlich. Also für die ganze Bürokratie, die alle anderen nur mit spitzen Fingern anfassen. Und das Schöne ist, dass damit ausgewiesene Spezialisten am Werk sind, was sich letztlich auch bei den Ergebnissen bezahlt macht.

Bei einem Gehalt bis zu 148‘200 CHF pro Jahr gilt der GAV (Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih), der viele Vorteile für die Mitarbeitenden hat. Zum Beispiel: Subventionierte Weiterbildung, besserer Krankentagegeldschutz, bessere Altersvorsorge u.v.m. Mit dem Kunden (Juristensprech: Einsatzbetrieb) schließt die Payrolling-Agentur einen Einsatzvertrag. Die Verrechnung erfolgt auf Tages- oder Stundenbasis. Selbst wenn die Zahlungsfristen zwischen dem Kunden (oder Einsatzbetrieb) und der Payrollingagentur (bzw. dem Verleihbetrieb) differieren, zahlt die Payrolling Agentur den Lohn bzw. das Gehalt pünktlich aus. Unabhängig davon, wann der Kunde zahlt. Das Geld ist immer pünktlich auf dem Konto des Mitarbeitenden. Worauf es ja schliesslich ankommt.

Ja, es stimmt. Wir sind nicht für jeden da. Wir haben uns auf Büroberufe spezialisiert. Und da insbesondere auf High-Potentials wie IT-Spezialisten, Projekt-Manager, Wissenschaftler und andere kluge Köpfe. Ungefähr die Hälfte unserer Mitarbeitenden, die wir an andere Unternehmen verleihen, verdienen mehr als den GAV Schwellenwert von 148‘200 CHF. Das heißt: Sie brauchen mehr als eine Standardabrechnung. Unsere Versicherungsangebote, Prozesse und rundum Dienstleistungen sind auf diesen „White Collar“ Bereich abgestimmt. Damit Sie dann auch möglichst viel Netto vom Brutto haben.

Unsere Kunden (wie wir oben gelernt haben, Einsatzbetriebe) stammen aus den stärksten Segmenten der Wirtschaft: Also aus dem Banking, der IT- bzw. Technologie-Branche, dem Versicherungswesen, der Pharmasparte, der Industrie und natürlich der öffentlichen Hand. Alles Bereiche mit einer großen Zukunft. Andere Personalverleih-intensive Einsatzbereiche wie Bau & Baunebengewerbe, Gastronomie & Tourismus, Produktion, Reinigung & Facility Management sind nicht unser Thema. Einfach, weil die Gehaltsstrukturen eine andere Expertise in Steuer- und Pensions- bzw. Altervorsorgefragen erfordern. Und weil andere Risiko-Klassifizierungen und hiermit andere, weniger attraktive Versicherungssätze zur Anwendung kommen. Diese Branchen sind bei den Kollegen besser aufgehoben.

Unser Lohnrechner funktioniert. Und er berücksichtigt verschiedene individuelle Faktoren, die andere Rechner nur unzureichend oder gar nicht berücksichtigen. Sie geben auf unserer Webseite einfach Sollwerte ein: für die Kundenrate, das Bruttosalär oder den Nettobetrag. Der Lohnrechner wirft jetzt eine Übersicht der entsprechenden Gesamtkosten aus. Und dazu alle verfügbaren Versicherungs-Optionen. Da können Sie woanders lange suchen.

Die Kundenrate wird pro geleistete Einsatzstunde dem Kunden verrechnet. Diese beinhaltet die Payroll Gebühr für unsere Tätigkeiten und allfällige vom Kunden beauftragte MSP/VMS-Dienstleitungen sowie die All-In Lohnkosten.

Unsere Payrolling-Gebühr ist in der Regel pro Einsatzstunde definiert, bei gewissen Kunden (auf deren Wunsch) als %-Satz der Kundenrate/All-In Lohnkosten. Eine andere Möglichkeit ist, dass ein sogenannter Multiplier auf den Bruttolohn vereinbart wird. Wir richten uns dabei flexibel nach den Kundenwünschen. Ganz im Sinne unserer Philosophie „Going the Extra Mile“. Was sich sehr bewährt hat.

Die All-In Lohnkosten wiederum ergeben sich aus der Summe vom Bruttolohn und den Arbeitgeber-Beiträgen. All das bekommen Sie von unserem Lohnrechner detailliert ausgeworfen. Da bleiben keine Fragen offen.

Wir berechnen nicht nach Kalender, Bauchgefühl oder sonstigen Vorgaben, sondern strikt nach den Vorgaben des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) Personalverleih. Und das heißt:

2187 Jahresstunden, bei 42 Stunden pro Wochen und 52,07 Wochen pro Jahr gemäß Artikel 20 Paragraph 5. Was 21,7 Tagen a 8,4 Stunden im Monat entspricht.

Richtig! Auf dem Taschenrechner ergeben sich sowohl für ein normales Jahr mit 365 Tagen als auch für ein Schaltjahr mit 366 Tagen andere Ergebnisse. Aber genau deshalb berechnen Sie das Ganze ja auch mit unserem Lohnrechner und nicht mit Ihrem Taschenrechner.

Zudem verfügt der Lohnrechner der RM Group über eine multiplikative Aufrechnung für Feiertage und Ferien. Was auf gut deutsch nichts anderes bedeutet als dass nach Eingabe der Sollstunden pro Woche, die frei eingegeben werden, die Ferien und bezahlten Feiertage gegengerechnet und abgezogen werden, so dass im Ergebnis die verrechenbaren Einsatzstunden unterm Strich stehen.

Jahresurlaub 4 Wochen 5 Wochen 6 Wochen
Einsatztage 19.41 19.01 18.60
Urlaub 1.67 2.08 2.50
Feiertage 0.62 0.61 0.60
Total 21.70 21.70 21.70

Jeder, der mehr als 62.55 CHF pro Stunde im Basislohn verdient (ohne Ferien, Feiertag oder Anteil 13. Monatslohn), fällt aus dem GAV (dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih) heraus und muss dementsprechend anders abgerechnet werden. Für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss kein Weiterbildungs-/Vollzugsbeitrag abgeführt werden. Alles bezogen auf den Basislohn.

Und wie kommt dieser Schwellenwert nun zustande?

Ganz einfach. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung wurde am 1. Januar 2016 auf 148‘200 CHF erhöht. Bricht man diesen Jahresverdienst auf einen Stundenlohn herunter, ergeben sich folgende Zahlen:

CHF 148‘200 (13 Basislöhne gemäss GAV) : 13 x 12 => CHF 136‘800 (12 Basislöhne)

CHF 136‘800: 2187 Stunden pro Jahr* = Basislohn CHF 62.55 (ohne Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn)

Beitrag Verteilung AG/AN Nutzen
BVG Risikoprämie und Verwaltungskosten Basis: 50% / 50% bei umfassenden Modellen 100% (Patronal) durch AG Versicherungsprämie für die Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall. Siehe unsere Versicherungen für Details
BVG Sparprämie Diese Gelder gehen direkt auf Ihr persönliches BVG Konto – zu Bezug bei Pensionierung / Wegzug (ausserhalb EU) oder Wandlung in eine Altersrente
AHV Immer 50% / 50% Altersrenten und Hilflosenentschädigung – die erste Säule des Schweizer Rentensystems
IV Invalidenrente – falls Sie berufsunfähig werden,
EO-MSE-VSE-BUE Entschädigung für Erwerbsausfall / Mutterschaft / Vaterschaft / Betreuung von gesundheitlich schwer beinträchtigen Kindern
AHV Verwaltungsabgaben 100% AG Abgabe für AHV Administration
FAK Familienausgleichskasse 100% AG Familienausgleichskassen – durch diese Beiträge werden Kinderzulagen finanziert.
Da Ihnen allfällig zustehende Kinderzulagen von verschiedenen Faktoren abhängig sind, haben wir diese nicht modelliert.
Diese sind CHF 200/250 im Kanton Zürich (befreit von AHV/IV/EO sowie BVG)
ALV (I&II) Immer 50% / 50% Arbeitslosenversicherung – Lohn bis CHF 148’200 ist versichert (ALV I),
auf den Lohn darüber (ALV II) wird ein Solidaritätsprozent erhoben
UVG-Berufsunfall und Zusatzversicherung bis 148’200 100% AG Dieser finanziert bei Unfall sowohl die Lohnfortzahlung wie auch die Pflegeleistungen selbst.
Für die bessere Vergleichbarkeit haben wir Beiträge auf den Lohn bis 148’200 und den Überschusslohn (bis zur Lohnsummer von 315’00) separiert
UVGZ -Überschusslohn 100% AG
KTG 100% AG Dieses Beitrag finanziert Lohnausfall bei andauernder Krankheit.
Die ersten beiden (Karenz) Tage wird kein Lohn ausbezahlt.
Ab dem dritten Tag zahlt die Versicherung 80% (90% bei Grade 9).
Kantonaler Berufsbildungsbeitrag 100% AG “Der Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich will die Bereitschaft der Unternehmen,
Lernende auszubilden, erhalten und erhöhen.
Er entwickelt die berufliche Grundbildung weiter und stärkt ihren Stellenwert im Bildungssystem.”
Als RM Group zahlen wir entweder Beiträge an den Kanton oder nutzen diese,
um selbst Lehrlinge auszubilden.
Quelle:
Berufsbildungsfonds | Kanton Zürich (zh.ch)
Berufsbeitrag GAV Personalverleih bis CHF 148’200 pro Jahr 100% AG Als Temporärmitarbeiter mit Jahressalär von bis zu CHF 148’200 sind dem GAV unterstellt
und haben hiermit Zugang zum Weiterbildungsfonds
temptraining.
Bei bspw. 400 Stunden Temporärarbeit in den letzten 12 Monaten erhalten Sie bis zu CHF 3’000 für Weiterbildung
und maximal 1’250 für Lohnausfall
Transparenz ist für uns oberstes Gebot. Deshalb weisen wir unsere Payrolling-Gebühr explizit aus. Wir berechnen dabei in der Regel nach geleisteten Einsatzstunden unabhängig vom Salär oder dem Pensum. Gleichzeitig differenzieren wir zwischen unseren Standardangeboten mit den obligatorischen Versicherungsleistungen und unseren maßgeschneiderten Versicherungs-Angeboten. Bei diesen Angeboten entsteht naturgemäß ein höherer Aufwand und hier tragen wir auch ein höheres Risiko. Sowohl für den Payrollee (also den Mitarbeitenden) als auch für den Einsatzbetrieb sind die Lohnnebenkosten mindestens so wichtig wie die Payrolling-Gebühr. Natürlich sind manche Ansätze wie bspw. AHV/IV/EO/ALV schweizweit bei allen Payrolling-Anbietern gleich. Aber sehr viele Ansätze unterscheiden sich doch erheblich voneinander. Sie sind abhängig vom Anbieter, dem Risikoprofil der verliehenen Ressourcen, dem Verhandlungsgeschick des Verleihbetriebs etc.

Wir haben die entsprechenden Beispielkalkulationen im Q1 2022 verglichen und dabei eklatante Unterschiede festgestellt:

Beispielkalkulation: M, 40j, CHF 100 pro Stunde Kundenrate
Vergleich mit bekanntem Wettbewerber
RM Wettbewerber
Kundenrate 100 100
Payroll Fee -3.50 -3.00
BVG -1.80 -1.76
AHV, ALV -5.46 -5.54
KTG -1.41 -1.38
Unfall -0.27 -0.34
Sonstige (FAK etc.) -1.32 -1.38
Bruttolohn 86.25 86.58
BVG -1.80 -1.76
AHV, ALV -5.46 -5.54
KTG 0 (patronal) -1.38
Unfall -0.53 -0.56
Nettolohn 78.46 77.34

Unterschiede im Preis sind hier primär von der Krankentaggeldversicherung getrieben.

Ansätze für Krankentagegeldversicherung: Die Konkurrenz berechnet gesamthaft 3.2% des Lohns, wenn man die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufaddiert Und das gegenüber 1.63% für Männer und 2.322% für Frauen bei uns – die gesamthaft vom Arbeitgeber getragen werden. Und ausserdem ist unsere Krankentagegeld-Lösung umfassender als bei vielen Konkurrenten (siehe nächstes Kapitel).

Weitere Kostenkomponenten die varieren können sind:

Familienausgleichskasse (FAK): Die variieren je nach Kanton und im kleineren Rahmen je nach Ausgleichskasse. Weshalb auch die entsprechenden Zulagen von Kanton zu Kanton variieren. Diesbezüglich sind wir der RM Group im Kanton Zürich mit 1.12% auf der günstigen Seite.

Risikoprämie und Administrationsgebühren für die BVG Versicherung: Wir haben mit der Profond einen pauschalen Prozentsatz (unabhängig vom Alter) vereinbart. Dieser beträgt in der Basis-Variante nur je 0.65% (des obligatorisch versicherten Lohns) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ist hiermit deutlich niedriger als bei vielen anderen Mitbewerbern.
Um eine Vergleichbarkeit zu erlauben, separieren wir den Spar-Anteil.
Viele Konkurrenten weisen nur die konsolidierten Altersprozente für Sparen, Risiko und Administration aus – und gewisse können diese zudem erst bei Eintritt definitiv berechnen. Der Kosten-Unterschied (bei gleicher Leistung) kann über 1% des versicherten Lohns betragen. Deshalb ist es wichtig, die vor der Unterzeichnung eines Vertrages verbindlich abzuklären.

Kostenträgerschaft durch Arbeitgeber und / oder Arbeitnehmer: Außerdem gibt es Unterschiede bei der Verteilung der Lohnnebenkosten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Patronale (d.h. vom Arbeitgeber getragene) Beiträge reduzieren grundsätzlich die AHV /IV/EO/ALV Bemessungsgrundlage. Und damit die Beiträge für den Arbeitnehmer.

Wichtig ist, was am Ende rauskommt. Gerne unterstützen wir Sie beim Vergleichen.

Für den Payrollee (Mitarbeitenden) spielen neben dem Lohn natürlich auch die Leistungen eine grosse Rolle, mehr dazu im nächsten Abschnitt

Gewisse Leistungen wie die AHV (Alters- und Hinterlassenen-Versicherung) sind natürlich standardisiert. Aber bei allen anderen Leistungen gibt teilweise deutliche Unterschiede:

Pensionskasse: Es beginnt schon beim Sparbeitrag. Wir weisen den Sparbeitrag explizit separat von den Risiko- und Administrationsgebühren aus. Während dieser in der Basis-Option bei Vollzeitanstellung vergleichbar ist, unterscheidet sich der Sparbeitrag deutlich bei den umfassenderen Lösungen. Ganz wichtig ist zudem der Verzinsung des gesamthaften BVG-Vermögen: denn viele der im Personalverleih gut vertretenen Versicherungen zahlen nicht mehr als die im Bundesrat beschlossen Mindestverzinsung. Unser Anbieter Profond dagegen ist regelmässiger Sieger des Pensionskassenvergleich von tagi sowie fuw – und mit 8% Zins für das abgeschlossene Jahr 2021 wiederum in einer Klasse für sich.
Bei einer gut gefüllten Pensionskasse liegt der Verzinsungsunterschied im fünfstelligen Bereich. Und das nur für das Jahr 2021!

Risikoprämie und versicherte Leistungen: Auch hier muss man den maßgeblichen Lohn und die Leistungen im Detail vergleichen. Die Leistungen werden in der Regel als Prozentsatz des versicherten Lohns ausgewiesen. Während man bei vielen Payrolling-Anbietern keine Wahl hat, bieten wir bei der RM Group drei Optionen an. Denn so wenig wie unsere Mitarbeitenden alle gleich sind, so unterschiedlich sind ihre Bedürfnisse.

Krankentaggeldversicherung: Hier gibt es verschiedene Aspekte, die zu vergleichen sind.

RM bietet je nach Versicherungspaket 80% oder 90%.
Unabhängig davon, welche Wartefrist zwischen dem Arbeitgeber und Versicherung vereinbart wurden, kann der Arbeitgeber während den ersten Krankheitstagen die Lohnfortzahlung aussetzen. Gemäss der allgemeinen Rechtsprechung sind bis zu 3 Karenztage zulässig. Für Unternehmen, die wie RM dem GAV Personalverleih unterstellt sind, ist diese Frist auf 2 Karenztage verkürzt.
Dies bedeutet 1 Tagessatz mehr Lohn im Fall einer andauernden Krankheit – Geld, das bei den hiermit verbundenen Arztrechnungen häufig dringend benötigt wird.
Bei nochmals längeren Wartefristen ( bspw. bei 30 Tagen), ist unbedingt zu klären, wie denn der Lohn in der Wartefrist finanziert wird. Nicht, dass im Fall der Fälle zum Unfall auch noch der Hohn eines grossen Lohnausfalls kommt. Unseres Erachtens sind solche Beispielrechnungen schlichtweg unseriös.
Zusatzleistungen: RM ist fokussiert auf gesuchte Spezialisten und Fachkräfte in IT, Projektmanagement, Finance und Wissenschaft.
Für Mitarbeiterinnen zahlen wir bei Mutterschaftsurlaub nicht nur das obligatorische EO (Erwerbsersatzordnung)Taggeld von maximal CHF 196 aus, sondern 80% resp. 90% (je nach Modell) des vollen Salärs.

Unfallversicherung: Die für Unternehmen im Personalverleih obligatorische SUVA Versicherung ist was die Leistungen angeht, bei allen vergleichbar. Aber die Kosten unterscheiden sich doch erheblich.

Diese Fragen sollten sorgfältig beantwortet werden:

Welcher Prozentsatz der Lohnsumme ist versichert?
RM bietet je nach Versicherungspaket 80% oder 90%.

Ist der ganze Lohn versichert?
Die Standard-Versicherung (bspw. über SUV) deckt in der Regel nur den Lohn bis CHF 148’200 pro Jahr ab. Wer mehr verdient, ist bei der RM Group gut aufgehoben. Denn wir decken den kompletten Differenzbetrag Über den Schwellenwert von CHF 148‘200 p.a. durch eine Überschussversicherung ab.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Wir kommen dieser Pflicht gewissenhaft nach. Leider sind uns auch Beispiele bekannt, in denen der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt, was dann zu Lasten des Mitarbeitenden geht.

In unserem Lohnrechner wird der Ferienanspruch als Aufschlag auf das Basissalär ausgewiesen. Gerade so wie es der Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih definiert.

Das sind dann:
8,33 % bei 4 Wochen Urlaub gerechnet auf Vollzeitbeschäftigung
10,60 % bei 5 Wochen Urlaub gerechnet auf Vollzeitbeschäftigung
usw.

Das Gesetz und der GAV (Gesamtarbeitsvertrag) definieren den Mindesturlaub:

4 Wochen Urlaub pro Einsatzjahr als absolutes Minimum für alle
5 Wochen Urlaub pro Einsatzjahr für Mitarbeiter im GAV ab dem 50.Lebensjahr
Zusätzlicher Urlaub kann gerne vereinbart werden und unser Lohnrechner ist entsprechend bis zu 8 Wochen Urlaub pro Jahr flexibel. Darüber hinaus streikt er, weil er vor Neid das Rechnen einstellt
Wie im Schweizer Arbeitsrecht verankert, wird der Urlaub grundsätzlich bei Bezug ausbezahlt. Falls der Urlaub nicht oder nicht vollständig genutzt wurde, wird der verbleibende Saldo zu Ende der Anstellung als zusätzlicher Lohn vergütet.

Eine prozentuale Auszahlung des Urlaubsanspruchs ist nur bei sporadischen, unregelmässigen Einsätzen erlaubt.

Grundsätzlich besteht für Arbeitgeber in der Schweiz nur beim Nationalfeiertag (1. August) eine Lohnzahlungspflicht.

Der GAV (Gesamtarbeitsvertrag) regelt darüber hinaus eine Lohnzahlung aller dem Sonntag gleichgestellten Feiertage. Diese können zur Vereinfachung des gesamten Procedere über einen pauschalen Aufschlag von von 3.2% geregelt werden. Die RM Group bevorzugt einfach Lösungen im Sinne ihrer Mitarbeitenden und zahlt deshalb im Standardfall den pauschalen Aufschlag von 3,2 % auf den Lohn aus. Immer bezogen auf die Einsatzzeiten. Das vereinfacht die Abwicklung für alle Seiten.

Wir verarbeiten den Lohn für unsere Mitarbeitenden, sobald wir eine vom Kunden (Einsatzbetrieb) abgezeichnete Zeiterfassung erhalten.

Wir zahlen den Lohn spätestens am 3. darauffolgenden Arbeitstag aus. In der Regel sind wir aber früher dran.

Wir verrechnen unseren Mitarbeitenden weder eine Gebühr für die Vorfinanzierung des Lohns noch für das Ausfallrisiko.

Andere Vorgehensweisen, die man am Markt häufig findet, entsprechen weder unserer Philosophie noch unserer Rechtsauffassung.

Die RM Group ist als Arbeitgeber dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih unterstellt. Das bedeutet für unsere Mitarbeitenden, dass bei jeder Personalbereitstellung innerhalb der GAV-Vorgaben, also bis zu einem Basissalär von 62,55 CHF pro Stunde, die Beiträge an den paritätischen Weiterbildungsfonds geleistet werden. Entsprechend kann jeder GAV-unterstellte Mitarbeitende der RM Group auf dieses Weiterbildungsangebot zurückgreifen.

Spesen können im Personalverleih gemäss eines Merkblattes des SECO (Secrétariat d’Etat à l’économie also Staatssekretariat für Wirtschaft) nicht pauschal abgerechnet werden. Pauschalspesen sind explizit untersagt. Deshalb werden bei uns effektive, belegbare Spesen an den Einsatzbetrieb weiterverrechnet. Anfahrt und Verpflegung am Einsatzort gelten nicht als Spesen. Wer sich an Recht und Gesetz hält, kann schlichtweg keine Pauschalspesen offerieren. Tut er es doch, ist dies in jedem Fall gesetzwidrig, weshalb es für uns nicht in Frage kommt.

Die von gewissen Anbietern propagierte Lohnträgerschaft (wage portage) unterstellt einen Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden (Einsatzbetrieb) und dem Payrollee (Mitarbeitenden). Hierfür müsste der Payrollee seine Aufträge selbständig erledigen können ohne sich in die Arbeitsorganisation des Kunden einzugliedern und unternehmerisch von diesem unabhängig sein. Diese Abgrenzung zum Personalverleih ist gemäß unserer Erfahrung nicht mit der Realität vereinbar. Viele Einsätze sind Vollzeiteinsätze oder zumindest über Monate hinweg die primäre Einkommensquelle, die Kunden verlangen eine Integration in das Team (ob agile oder nicht) ohne erkenntliche Differenzierung zu internen Mitarbeitern. Bei Aufträgen können im Gegensatz zum Personalverleih auch nicht immer alle geleisteten Stunden verrechnet werden, bei einer (unterstellten) Schlechterfülllung besteht das Risiko, diese gar nicht vergütet zu bekommen